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Führungszeugnis Antrag -online- (externer Link)
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis. Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen, z. B. Schule, Sportverein. Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses reicht die Vorlage eines gültigen Ausweises.
Wenn Sie das Führungszeugnis online direkt beim Bundesamt für Justiz bestellen möchten, folgen Sie bitte dem unten stehenden Link.
Die Gebühr in Höhe von 13 € ist direkt bei der Beantragung zu bezahlen.
Zimmer 1
Hauptstraße 39
94547 Iggensbach
(09903) 9320-11
(09903) 9320-30
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