Aufenthaltsanzeige für EU/EWR-Bürger
Allgemeine Informationen
Die Aufenthaltsanzeige gemäß § 5 Abs. 3 FreizügG/EU für EU/EWR-Bürger sowie deren Familienangehörige.
Bitte ausfüllen und unterschreiben.
Ansprechpartner
Einwohnermelde- und Passamt, StandesamtFormulare
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